Als Servicedienstleister unterstützen wir unsere Kunden nicht nur bei der Erstellung und Durchsetzung von rechtskonformen Vorsorgedokumenten – uns liegt auch daran, über das wichtige Thema der rechtlichen Vorsorge zu informieren.
Als Servicedienstleister unterstützen wir unsere Kunden nicht nur bei der Erstellung und Durchsetzung von rechtskonformen Vorsorgedokumenten – uns liegt auch daran, über das wichtige Thema der rechtlichen Vorsorge zu informieren.
Die gesetzliche Regelung zu ärztlichen Zwangsbehandlung von psychisch Kranken, geistig und seelisch Behinderten, die nicht frei entscheiden können wurde im Rahmen der Änderungen im BGB zu den §§ 1906 und 1906a nachgebessert.
Seit 2003 ist die Bundesregierung bestrebt, ein Gesetzesvorhaben umzusetzen, welches einem Ehegatten ein Notvertretungsrecht geben soll. Auch der aktuelle Vorstoß ist nun erst mal gescheitert. In der letzten Sitzung des Bundesrates am 22.09.2017 kam die Einführung des Notvertretungsrechts nicht mehr auf die Tagesordnung. Ob es noch mal auf die Agenda kommt, ist noch unklar. Die neue Regierung wird über einen erneuten Gesetzesentwurf zu entscheiden haben. Zusammenfassend wird wiederholt die Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten unterstrichen.
Wer denkt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung „will ich nicht!“, kann seinen Angehörigen viel Stress bereiten. Im Notfall wird ein fremder Betreuer bestimmt, der die Entscheidungen trifft. Und die Familie muss zwar bezahlen, kommt aber an die Geldmittel nicht ran.
Wer anderen Böses will, könnte sagen: „Vorsorgevollmacht und Unternehmervollmacht will ich nicht.“ Ein fast satirischer Ansatz für ein ernstes Thema.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.